1. Einleitung


Die Herstellung von Brennstoffen aus Abfall ist nicht neu. Auf Grund der  Energiekrise wurden bereits in den 70er Jahren verstärkt Ansätze verfolgt, Brennstoffe aus Abfällen herzustellen. Doch die gezielte Abschöpfung heizwertreicher Anteile wie Papier oder Kunststoffe im Rahmen der Einführung der Wertstoffsammlung ließ teure und aufwendige Technologien plötzlich nicht mehr wirtschaftlich erscheinen.

Seit den 90er Jahren hat sich das Bild wieder gewandelt. Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) wurde 1996 der Verwertungsgedanke fortgeschrieben und das Interesse an der Herstellung sekundärer Energieträger durch vorgesehene Möglichkeiten der energetischen Nutzung gestärkt.

So bestimmt § 6 KrW-/AbfG, dass Abfälle entweder stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie eingesetzt werden. Damit stehen die stoffliche und die energetische Verwertung grundsätzlich gleichrangig nebeneinander. Vorrang wird jedoch der umweltverträglicheren Maßnahme eingeräumt.

Mit dem dort festgeschriebenen Vorbehandlungsgebot für Abfälle ab dem 01. Juni 2005 kommt der Aufbereitung des Abfalls zu Ersatzbrennstoffen nun eine erhebliche Bedeutung zu.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Behandlungsanlagen sowie die Erschließung zusätzlicher thermischer Einsatzkapazitäten. Die Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen unter Ausnutzung des Energiegehaltes dient der Nachhaltigkeit und hilft primäre Energieressourcen zu schonen, Deponieraum einzusparen und den CO2–Effekt zu verringern.

 

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