2. Abfallprognosen und Mengenstromszenarien
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) fordert eine klare Arbeitsteilung: einerseits die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung und zum anderen die Privatisierung der Abfallverwertung. Vor diesem Hintergrund lassen sich für die Betrachtung der Mengenstromszenarien der anfallenden Abfälle grundsätzlich zwei Gruppen bilden:
a) Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind (Beseitigungsabfälle)
- Hausmüll (graue Tonne)
- Sperrmüll zur Beseitigung
- Baustellen- und Gewerbeabfälle zur Beseitigung
- Siebreste und Störstoffe aus Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe aus Haushaltsabfällen
- Infrastrukturabfälle (Straßenkehricht, Marktabfälle)
b) Frei handelbare Gewerbeabfälle, die zur Verwertung privaten Dritten überlassen
werden (Verwertungsabfälle)
- Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe zur energetischen Verwertung
- Sortierreste aus der Sortierung von Gewerbeabfällen und Baustellenabfällen
- Heizwertreiche Fraktionen aus MBA, MBS und EBA
- Wertstoffe aus der Sortierung von Sperrmüll, DSD Sortierreste, Spuckstoffe
In der dritten Fortschreibung des Berichtes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung wird davon ausgegangen, dass dem Gesamtaufkommen von überlassungspflichtigen Abfällen aus Haushalten ausreichende Behandlungskapazitäten in MVA und MBA gegenüberstehen.
Fügt man die Verwertungsabfälle hinzu, wandelt sich das Bild. Insbesondere unter Berücksichtigung der großen Anteile der Sekundärabfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (MBA, MBS) sowie der Gewerbeabfälle zur Verwertung ergibt sich, dass der Bedarf an thermischer Behandlungskapazität derzeit nicht gedeckt werden kann. Dabei geht man von folgenden Prognosen aus:
Abfallmengen und Kapazitäten
Die Zahl der zusätzlich vorhandenen, mit den Gewerbeabfallmengen konkurrierenden hochkalorischen Abfälle (Altreifen, Holzabfälle, Altöle etc.), wird auf weitere ca. 2,9 Mio Tonnen geschätzt. Insgesamt ist somit von einem theoretischen Potenzial für den Einsatz in der Mitverbrennung von ca. 6,0 Mio Tonnen auszugehen. Nach heutigen Einschätzungen stehen für diese Menge keine ausreichenden Verwertungskapazitäten zur Verfügung.





