5. Bewertung
Voraussetzung für den Ersatzbrennstoffeinsatz ist also eine gleichbleibende Qualität unter definierten Bedingungen. Diese sind mit Mischfraktionen derzeit nur schwer erreichbar. Heutiges Inputmaterial zur Aufbereitung setzt sich daher vorwiegend aus Produktionsabfall (Monochargen) oder entsprechenden vorsortierten Materialen aus Gewerbeabfällen zusammen.
Vermehrt kommen gemischte Fraktionen aus Gewerbe, DSD und MBA hinzu (s. Kapitel Abfallprognosen und Mengenstromszenarien). Hersteller des Sekundärrohstoffes EBS sind immer an die Qualitätsvorgaben des Abnehmers gebunden. Hier unterscheidet sich die Recyclingwirtschaft nicht von anderen Wirtschaftszweigen. Als Beispiel für eine sehr weitreichende Entwicklung sei hier nur die Automobilzulieferindustrie genannt.
Die Aufgabe der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft besteht deshalb darin, sich an den Abnehmeranforderungen zu orientieren und die gesamte Organisation auf den Kundenwunsch hin zu orientieren. Letztendlich ist dies im Falle der EBS Erzeugung eine Betrachtung vom Verbrennungssystem aus rückwärts in den Abfallmarkt.
Organisationsstruktur
Startpunkt der Betrachtung ist das Feuerungssystem, in dem die Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden sollen. Dort ergeben sich folgende Rahmenvorgaben, die den späteren Ersatzbrennstoffeinsatz bestimmen:
· Technische Vorgaben (Art der
Feuerungsanlage / Temperaturen/andere
Brennstoffe/Fördertechnik/etc.)
· Genehmigungsrechtliche Vorgaben
(Abfallarten, Grenzwerte, Neben-
bedingungen)
· Logistische Vorgaben
(Transportmöglichkeiten/
Lagermöglichkeiten)
· Betriebswirtschaftliche Vorgaben
(Verrechnungspreise)
Diese Rahmenbedingungen führen zur Festlegung der Qualitätsparameter des einzusetzenden Ersatzbrennstoffes. Sie werden oft von den Abnehmern vorgegeben oder mit Blick auf den Abfallmarkt unter Einbeziehung der zukünftigen Ersatzbrennstoff-produzenten gemeinsam bestimmt. Als Folge dieser Festlegung ergibt sich das Einsatzspektrum der Anlage, das dann schließlich auch als Abfallschlüsselnummernliste Bestandteil der Genehmigung wird und den Input der Aufbereitungsanlage determiniert.
Der Entsorger bzw. Aufbereiter sollte sich - soweit möglich - immer in die Diskussion und Auswahl der Inputstoffe einschalten. Er besitzt das Marktwissen und kennt die Abfallströme, die im regionalen Umfeld der Verwertungsanlage anfallen. Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sollten die späteren Anlieferer immer an der Auswahl der möglichen Inputmaterialien zur Ersatzbrennstoffherstellung beteiligt werden.
Nachdem Input und Output der Aufbereitungsanlage bestimmt sind, sollte mit Blick auf die eingehenden Abfallarten sowie die Qualitäts- und Logistikvorgaben des Abnehmers die notwendige Anlagentechnik ausgesucht und installiert werden. Erfahrungen von Anlagenbetreibern zeigen, dass die Anlagentechnik individuell gestaltet werden kann. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt; daher sollte eine Entscheidung erst nach eingehender Prüfung - wenn möglich Probeverarbeitung - für die jeweils optimale Anlagentechnik erfolgen. Die wichtigsten Entscheidungskriterien sind die Qualität des zu erzeugenden Produktes und die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Schematische Darstellung für eine qualitätsgesicherte EBS-Herstellung





