8. Markteinflussfaktoren


Die konsequente Umsetzung des Vorbehandlungsgebotes im Rahmen der Abfallablagerungsverordnung hat eine erhebliche Lenkungswirkung auf den Einsatz von Ersatzbrennstoffen. Ein uneinheitlicher Vollzug in den Bundesländern hinsichtlich der Übergangszeiträume für Deponien oder die Zwischenlagerung von Abfällen, würden den Markt verzerren. Denn es wäre zu erwarten, dass die Ablagerungspreise auf solchen Deponien, unterhalb des Niveaus der thermischen Verwertung liegen würden. Die Einführung einer Deponieabgabe könnte in diesem Zusammenhang zu einer Angleichung der Ablagerungs- und Verwertungspreise genutzt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Vor dem Hintergrund nicht ausreichender Möglichkeiten zur Mitverbrennung in Deutschland ist zu erwarten, dass Ersatzbrennstoffe nicht nur in Deutschland, sondern auch im EG-Binnenmarkt, verstärkt thermisch eingesetzt werden. Kraftwerke, Zementwerke, Kalkwerke und andere industrielle Feuerungsanlagen in der Europäischen Union melden bereits erhöhtes Interesse an EBS an. Die Anforderungen an die umweltverträgliche Verwertung dieser Energieträger bestimmen sich dabei nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates. Die EG-Abfallverbringungsverordnung überwacht lediglich die grenzüberschreitende Verbringung.

 

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