9. Fazit


* Der rechtliche Rahmen fordert die energetische Verwertung (KrW-/AbfG, AbfAblV).

* Es besteht eine ausgeglichene Situation von Aufkommen und Kapazitäten bei überlassungspflichtigen Abfällen ab 2006.

* Eine Deckungslücke ergibt sich für frei handelbare Abfälle (3,2 Mio t/a). Dies erfordert die Weiterentwicklung intelligenter Abfallwirtschaftskonzepte.

* In der Summe mit zusätzlichen hochkalorischen Abfällen (Altreifen, Altöle etc.) entsteht ein theoretisches Einsatzpotential für die Mitverbrennung von ca. 6,0 Mio. Tonnen/a. Die Aufgabenteilung zwischen Zuständigkeit zur Beseitigung und privatisierter Abfallverwertung ist zu beachten.
* Industrielle Feuerungsanlagen melden zunehmenden Bedarf an der Mitverbrennung an.

* Jeder Feuerungsprozess benötigt eine auf seine Bedingungen abgestimmte Brennstoffqualität, die in bilateraler Vereinbarung definiert wird. Das oberste Ziel in der Qualitätssicherung ist die Einhaltung der Inputkriterien des Abnehmers.

* Der Ersatzbrennstoffhersteller fungiert als Bindeglied zwischen der Anfallstelle und dem Abnehmer. Die Qualitätskette beginnt an der Anfallstelle und endet beim Abnehmer.

* Dabei sollte sich die Aufbereitung und Vermarktung auf definierbare Inputströme konzentrieren (homogene Qualitäten). * Unklare Rahmenbedingungen, wenn Vorbehandlungsgebot nicht konsequent umgesetzt wird (Deponieverwertung als Schlupfloch).

* Anteil der Abfallexporte zur Mitverbrennung dürfte steigen.

* Dabei sollte sich die Aufbereitung und Vermarktung auf definierbare Inputströme konzentrieren (homogene Qualitäten). Unklare Rahmenbedingungen, wenn Vorbehandlungsgebot nicht konsequent umgesetzt wird (Deponieverwertung als Schlupfloch). Anteile der Abfallexporte zur Mitverbrennung dürfte steigen.

 

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