Altölverwertung braucht ausgewogene Balance
Die breite Palette der Mineralöle, Schmierstoffe und Kühlschmierstoffe fallen nach Gebrauch als Altöle an. Altöle sind nach Altölverordnung vom 16.04.2002 definiert als Öle, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Das Aufkommen an Altölen in Deutschland ist rückläufig. Die Altöle werden je nach Zusammensetzung einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. Für die stoffliche Aufarbeitung von Altölen wird vor allem die Zweitraffination zur Herstellung von Basis- und Heizölen eingesetzt. Altöle, die in einer energetischen Verwertung wie z.B. in Zementfabriken genutzt werden, ersetzen Primärbrennstoffe und tragen damit ebenfalls zur Ressourcenschonung bei.
Auf der Grundlage des geltenden Rechts haben alle Marktbeteiligten eine bundesweite Infrastruktur für die Sammlung, Aufarbeitung und Entsorgung von Altölen geschaffen, die sowohl die erforderliche Entsorgungssicherheit als auch die ökologischen Anforderungen der Kreislaufwirtschaft gewährleisten. Der bvse setzt sich dafür ein, daß die über Jahrzehnte gewachsenen Stukturen im Altölbereich aufrechterhalten werden.
Der bvse bietet mit dem Ausschuß Altöl seinen Mitgliedern eine Plattform für die Definition und die Durchsetzung der Interessen der mittelständischen Marktbeteiligten, für den Austausch untereinander, für die Diskussion der rechtlichen Grundlagen, für die Marktbeobachtung sowie für den Transfer von neuen Technologien und Entwicklungen. Der bvse setzt sich dafür ein, daß der schärfer werdende Wettbewerb unter den Altölsammlern und Altölaufbereitern, der durch zurückgehende Altölmengen bedingt wird, unter fairen Rahmenbedingungen stattfindet. Es muß sichergestellt werden, daß alle Altöle entsprechend dem Vorrang des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.





