Bioabfallrichtlinie: EU-Kommission erhält keinen Arbeitsauftrag

EU-Umweltminister nehmen „Schlussfolgerungen“ zum „Grünbuch“ über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der EU an

bvse-Europadienst. Das Bundesumweltministerium und die Regierungen anderer EU-Länder werden wohl im kommenden Jahr abermals einen Anlauf unternehmen, um die Europäische Kommission aufzufordern, einen Richtlinienvorschlag für die Sammlung und Nutzung von Bioabfällen in Europa vorzulegen. Dies zeichnet sich nach den jüngsten Beratungen der EU-Umweltminister und nach Fachkonferenzen ab.

In diesem Jahr wird die Europäische Kommission noch Studien über den möglichen Nutzwert einer gesetzlichen Regelung durchführen und nach anderen Wegen zu einer umweltpolitisch und wirtschaftlich angemessenen Behandlung von Bioabfällen suchen, heißt es in Brüssel.

Der EU-Umweltministerrat führte am 25. Juni eine längere Aussprache zu dem Thema. Im Mittepunkt standen dabei die Formulierungen, mit denen die Minister die Kommission zum legislativen Handeln auffordern wollten.

Da „Schlussfolgerungen“ zu dem Thema nur einstimmig angenommen werden konnten, war es erforderlich, den Bedenken und Anliegen aller 27 EU-Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. Stellvertretend für einige Länder und die Europäische Kommission forderte der Vertreter Maltas, erst einmal Zurückhaltung, eine Richtlinie aufzulegen. Ferner sollte nicht den Ergebnissen der gegenwärtig durchgeführten Folgenabschätzung vorgegriffen werden. Aus den Niederlanden kam auch die Forderung, dass ein Qualitätssicherungssystem keine unverhältnismäßigen Kosten oder administrativen Lasten erzeugen dürfe.

So wurde lange um Formulierungen der Schlussfolgerungen gestritten. Um Einstimmigkeit sicherzustellen war es notwendig, die Notwendigkeit legislativer Maßnahmen abzuschwächen. Der tschechische Ratsvorsitzende fand als Kompromiss die Einfügung von „as apropriate“, was so viel bedeutet, dass die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen kann, wenn dies als geeignet erscheint. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hielt die Diskussion zu legislativen Maßnahmen für relativ fruchtlos, da die Kommission erst ihre Studien abwarten und dann entscheiden sollte, welche Art von Maßnahmen sie vorschlagen werde. Dimas hofft, dass seine Beamten noch in diesem Jahr die Ergebnisse der Folgenabschätzung vorlegen können. Diese könnten dann die Grundlage für die Vorlage eines Konzeptes zur Bewirtschaftung von Bioabfall in der EU sein, sagte Dimas.

Der irische Regierungsvertreter bemängelte, dass in den Schlussfolgerungen (Ziffer 6) durch die Betonung der Verfeuerung die eigentlichen Ziele des Sammelns, Sortierens und Kompostierens von Bioabfällen geschwächt werden könnten. Auf Anregung von Finnland wurde im letzten Satz von Ziffer 6 die Möglichkeit der Umwandlung in Bio-Ethanol eingefügt, berichteten Teilnehmer.

Die Niederlande verwiesen auf ihre umfangreichen Erfahrungen mit Bioabfällen, wobei jegliche Behandlung außer „wegkippen“ erlaubt sei. Kompostieren sei nicht in jedem Fall eine Lösung, da das Trennen der Abfälle von den lokalen Verhältnissen abhinge und Einfluss auf die Kompostqualität habe, berichte ein Teilnehmer des Treffens der EU-Umweltminister. Verbrennung komme dann infrage, wenn die Abfälle nicht getrennt würden. Die Vertreter aus Den Haag stimmten einem Qualitätssicherungssystem zu - allerdings müssten Kosten und Verwaltungslasten in Grenzen halten. Dieser Forderung wurde mit einer entsprechenden Ergänzung in Ziffer 8 III Rechnung getragen. Dänemark fordert, dass den EU-Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, Umweltrisiken durch die Aufbringung von Kompost und Gärrückständen mit geringer Qualität selbst zu beurteilen.

In der Diskussion sprachen sich Deutschland, Spanien, Belgien, Österreich, Estland, die Slowenien, Rumänien und Italien für „EU- Rechtsakte“ aus. Der deutsche Regierungsvertreter, Botschafter Peruzzo, begründete dies damit, dass die Bundesregierung eine eigenständige Richtlinie zu Bioabfällen für angemessen halte. Am Ende eines längeren Verhandlungsprozesses, so berichteten Teilnehmer, einigten sich die 27 Länder auf einen Text, der die Kommission zur Vorlage von Rechtsakten auffordert, wenn dies „angemessen“ („if apropiate“) sei. Da sich dies wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmen lässt, dürfte der politische Streit weitergehen.

Hajo Friedrich
bvse-Büro Brüssel


 

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