1. Einleitung
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die auch als Sonderabfälle bezeichnet werden, fallen in großen Mengen vor allem in Industrie und Gewerbe an. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde für das Jahr 2000 auf der Grundlage der Begleitscheinauswertungen ein Gesamtaufkommen an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen von rund 13,2 Millionen Tonnen registriert. Zu dieser Menge kommen ca. 7,7 Millionen Tonnen an innerbetrieblichen Sonderabfällen hinzu. Sonderabfälle umfassen das breiteste Spektrum in der Abfall- und Recyclingwirtschaft und sind deswegen hinsichtlich ihrer Behandlung und Entsorgung kaum zu vereinheitlichen.
Die Sonderabfälle lassen sich vorteilhaft in zunächst zwei Gruppen einteilen, nämlich in die produktionsspezifischen und diejenigen, die aus Sanierungsmaßnahmen von kontaminierten Böden und Bauschutt resultieren. Sonderabfälle sind in der Europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung (EAV bzw. AVV) besonders gekennzeichnet und dadurch in ihrer Vielfalt definiert. Zu den Sonderabfällen zählen unter anderem Batterien, Altöle, Altreifen, Altchemikalien, Altkatalysatoren, Pharmazeutika, Farb- und Lösungsmittelrückstände, asbesthaltige Materialien, Elektro- und Elektronik-Schrott, Aschen, Schlacken, Filterstäube, Nahrungsmittelreste sowie Metallschlämme. Ein weiteres Kennzeichen für Sonderabfälle sind Inhaltsstoffe, die umweltschädlich, toxisch oder radioaktiv sind.
Diese oft persistenten Inhaltsstoffe müssen so entsorgt werden, dass ihre Freisetzung in die Umwelt minimiert wird. Damit stehen für die Entsorgung von Sonderabfällen grundsätzlich drei Wege offen: erstens die Immobilisierung, das sind die Deponierung und der Bergversatz, zweitens die Stoffumwandlung durch Verbrennen in Hochtemperaturanlagen oder durch chemische und biologische Behandlung, und drittens die Stofftrennung durch chemische und/oder physikalische Behandlung. Die Entsorgung von Sonderabfällen besteht nicht nur in der thermischen Behandlung, sondern es kommen auch hier werk- und rohstoffliche Verwertungsverfahren zum Einsatz. Die sach- und umweltgerechte Sonderabfallentsorgung stellt somit hohe Anforderungen an die Beteiligten und unterliegt dem Einfluss sich häufig ändernder Rahmenbedingungen von Seiten des Umweltschutzes, der Gesetzgebung und der Technik.
Sonderabfälle sind häufig in eine komplexe Matrix eingebettet, die die sach- und umweltgerechte Entsorgung erschwert. Die Sonderabfallentsorgung erfordert ein besonders breites Spektrum an Entsorgungsdienstleistungen, das zahlreiche abfallspezifische Schutzvorschriften, Regelungen, Verordnungen und Gesetze für die Annahme, die Lagerung, den Transport, die Behandlung, die Verwertung und die Beseitigung der Stoffe auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene beinhaltet.
Neben der breiten Entsorgungsleistung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und Industrie kommen spezialisierte Dienstleister wie etwa die Entsorger von Mineralölen und Schmierstoffen zum Einsatz. Eine verantwortungsbewusste und umweltverträgliche Sonderabfallentsorgung zählt somit zu den wichtigsten Aufgaben der Gegenwart. Bei der Umsetzung dieses Zieles stehen sowohl Erzeuger als auch Besitzer von Abfällen sowie die Recycling- und Entsorgungswirtschaft vor umfangreichen Aufgaben.





