Baden-Württemberg schließt Doppelvertrag zur Entsorgung gefährlicher Abfälle
Als Teil der anstehenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Baden-Württemberg – Teilplan gefährliche Abfälle, hat Umweltminister Franz Untersteller am 23.04.2012 mit den Geschäftsführern der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB), Dr. Richard Becker, sowie der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM), Andreas Ellerkmann, Kooperationsvereinbarungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Baden-Württemberg unterzeichnet. Die Vereinbarungen treten an die Stelle des sogenannten Hamburg-Vertrages mit der AVG mbH aus dem Jahr 1994, der Ende 2011 ausgelaufen ist.
„Mit den neuen Vereinbarungen“, so Umweltminister Untersteller, „sichern wir uns auch für den Fall eines Entsorgungsnotstandes im Land die nötigen Kapazitäten für die thermische Entsorgung gefährlicher Abfälle.“
Anders als beim Hamburg-Vertrag bestehe künftig ein Entsorgungsrecht, aber keine Entsorgungsverpflichtung mehr, führte Untersteller aus. Damit falle auch die bisher geltende Regelung über Ausgleichszahlungen bei fehlenden Liefermengen weg.
Franz Untersteller: „Die Vereinbarungen bieten Verlässlichkeit ohne finanzielles Risiko für das Land und sind ein wichtiger Baustein der langfristigen Entsorgungssicherheit für die Wirtschaft im Land.“
Die Betreiber der beiden Entsorgungsanlagen in Bayern und in Hessen, die GSB und die HIM, stellen jeweils ein Verbrennungskontingent von 10 000 Tonnen/a zur Verfügung. Dieses Kontingent kann von Unternehmen aus Baden-Württemberg acht Wochen nach einer Vorankündigung durch das Land in Anspruch genommen werden, wenn ansonsten ein Entsorgungsnotstand droht.
Die beiden Verträge haben eine Laufzeit von je 10 Jahren und verlängern sich automatisch um weitere 10 Jahre, wenn sie nicht nach halber Laufzeit gekündigt werden. Damit blieben dem Land auf jeden Fall ausreichende zeitliche Spielräume für neue Planungen.
Kurzzeitig, betonte Umweltminister Franz Untersteller, gebe es in Deutschland ausreichende Kapazitäten, so dass ein Sondermüllnotstand, wie er Anfang der 90er Jahre drohte, nicht in Sicht ist. Langfristig könne dies aber im europäischen Rahmen nicht sicher ausgeschlossen werden.
„Deshalb“, so Untersteller, „sind die ‚Entsorgungssicherheitsverträge‘ eine wichtige Vorsorge und Versicherung für schlechtere Zeiten.“
Im Gegenzug zu den Verbrennungskontingenten in Bayern und Hessen wird Baden-Württemberg bei Bedarf den Ländern Bayern oder Hessen auch helfen, ihre deponierbaren Abfälle in den baden-württembergischen Anlagen auf der Sonderabfalldeponie Billigheim sowie im Untertagebergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf unterzubringen.
Auf diese Weise entstehe ein länderübergreifendes Sicherungsnetz zur Entsorgung gefährlicher Abfälle, das dem Prinzip der Nähe im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft Rechnung trage, sagte Minister Untersteller.





