30.01.2012
NRW: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz
Bei öffentlichen Aufträgen 8,62 Euro Mindestlohn, ökologische und soziale Anforderungen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz, das voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft treten wird, legt die Landesregierung Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest, die einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe ermöglichen und Sozialverträglichkeit, Umweltschutz, Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation sichern sollen, wie bvse-Justiziarin Eva Pollert den Mitgliedsunternehmen in einem Rundschreiben mitteilte.
Unternehmer, die sich zukünftig um öffentliche Aufträge für Bau- und Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen bewerben, müssen nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,62 Euro brutto zahlen. Diese Verpflichtung ist auch für Subunternehmer und Leiharbeiter verbindlich, gilt jedoch nicht für Auszubildende.
Zukünftig sollen bei der Leistungsbeschreibung eines Auftrags und bei Eignungs- und Zuschlagskriterien verstärkt ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Auftragnehmer müssen dann Verpflichtungserklärungen, etwa zur Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards (ILO-Kernarbeitsnormen) abgeben.
Darüber hinaus verlangt das Gesetz von den öffentlich-rechtlichen Auftraggebern eine umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung.
Rechtsanwalt Oliver Hattig von der Kanzlei Hattig und Dr. Leupolt weist im „Newsletter Vergabe“, der im Bundesanzeiger Verlag erscheint, darauf hin, dass dem Gesetz noch Rechtsverordnungen folgen werden, die die Verfahrensanforderungen zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten, sozialen Kriterien sowie zur Frauenförderung konkretisieren.





