bvse: Neue E-Schrott-Direktive bringt Fortschritt
Bonn. Für die Sammlung und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in der EU soll es künftig strengere Standards geben Dies hat das Europaparlament am Donnerstag beschlossen In erster Lesung stimmten die EU-Abgeordneten über die Neufassung des bestehenden EU-Regelwerks ab. Als "grundsätzlich richtige Weichenstellung" bezeichnete das der Vizepräsident des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung und Vorsitzende des Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Ullrich Didszun.
Für absolut richtig hält es Didszun beispielsweise, die Sammelquote zu erhöhen, die derzeit in Europa lediglich mit 4,0 kg pro Person und Jahr zu erfüllen war. Er bezweifelt allerdings den Maßstab, den das EU-Parlament beschlossen hat. Das Parlament will, dass 85 % des E-Schrottes, der in der Europäischen Union anfällt, wiederverwertet werden soll. Ob das aber tatsächlich ein Fortschritt ist, "steht in den Sternen", weil es, so Didszun, keinerlei gesicherte Daten darüber gibt, wieviel Elektroaltgeräte tatsächlich im Müll landen.
Es ist auch völlig unklar, wie man diese Zahlen zukünftig ermitteln will. Beispielsweise werden momentan in Deutschland ca. 690.000 Tonnen Elektro(nik)-Altgeräte im Jahr gesammelt. Der tatsächliche Anfall an Altgeräten dürfte aber wesentlich höher liegen. Ein Großteil der anfallenden Elektro(nik)-Altgeräte kommt nämlich überhaupt nicht in den fachgerecht arbeitenden Erstbehandlungsanlagen an und kann damit auch nicht für die Bestimmung einer aussagekräftigen Sammelquote herangezogen werden.
"Die Festsetzung eines Prozentsatzes ist ohne Wert, solange nicht festgelegt oder festgestellt werden kann, auf welche Menge er sich bezieht", erläuterte der bvse-Vizepräsident den Vorbehalt seines Verbandes. Didszun schlägt daher vor, ein Sammelziel von 65%, gemessen an den neu in den Markt gebrachten Elektrogeräten, festzulegen. Die Zahlen über die verkauften Mengen liegen vor und können daher europaweit eine gesicherte Bemessungsgrundlage bilden.
In diesem Zusammenhang wünscht sich der bvse auch "mehr Mut", denn die neu festzulegende Sammelquote soll erst ab dem Jahre 2016 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt, und damit für die nächsten sechs Jahre, werden keine ambitionierten Ziele definiert.
Das Parlament verpasst hier eine historische Chance, den effektiven Ausbau der Sammelstrukturen in den Mitgliedstaaten bereits heute zu fördern. “Wir hätten es begrüßt, wenn sich die EU-Abgeordneten auf einen früheren Zeitpunkt, z.B. 2013, hätten durchringen können“, so Ullrich Didszun. Er verweist darauf, dass nur mit effizienten Sammel- und Aufbereitungssystemen erreicht werden kann, möglichst viele Sekundärrohstoffe, auf die die Industrie dringend angewiesen ist, dem Abfall zu entziehen und dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen.
Kampf gegen illegale Exporte
Das EU-Parlament weist auf das Problem hin, dass große Mengen an nicht mehr gebrauchsfähigen Altgeräten unter der Deklarierung "wiederverwertbar" illegal aus der EU ausgeführt werden. Bisher hatten die Zollbehörden nachzuweisen, dass es sich um Abfall handelt, der nicht ausgeführt werden darf. Dies war oft sehr aufwändig und kaum praktikabel. Aus diesem Grund wird nun vom Parlament eine Beweislastumkehr vorgeschlagen, so dass der Verbringer beweisen muss, dass es sich um ein gebrauchsfähiges Gerät handelt. Das ist eine Regelung, die auf Zustimmung des bvse trifft, der jedoch den Vollzug nicht von seiner Pflicht zur effektiven Kontrolle entlassen will.
Handel soll Altgeräte zurücknehmen
Absolut positiv bewertet der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. den Beschluss der Abgeordneten, den Handel zur Rücknahme von Elektrokleingeräten zu verpflichten. “Das ist eine bürgernahe Erfassungsstruktur, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, die so genannten Elektrokleingeräte aus dem Restabfall herauszubekommen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen“, so bvse-Experte Andreas Habel.





