Altpapierbranche hat sich auch in Krisenzeiten bewährt
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss private Entsorgungsstruktuen anerkennen
München. "Altpapier wird schon sehr viel länger von privaten Unternehmen gesammelt und verwertet als es die Abfallgesetzgebung überhaupt gibt. Die private mittelständische Altpapierbranche hat die von ihr aufgebauten Entsorgungsstrukturen auch in der Krisenzeit der vergangenen Monate aufrecht erhalten. Das muss bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Berücksichtigung finden," fordert bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Papierrecycling, Hubert Neuhaus.
Der bvse bedauert, dass inzwischen bundesweit versucht wird im Vorfeld der Novellierung "Fakten zu schaffen" und sich mit zum Teil rechtlich zweifelhaften Aktionen einen Vorteil zu verschaffen. "Im Endeffekt werden die Bürgerinnen und Bürger nur verunsichert. Diese Spielchen schaden der privaten wie kommunalen Entsorgungsbranche", kritisiert der bvse-Vizepräsident.
Als "kontraproduktiv" bezeichnet er auch die Versuche von Kommunen, die gemeinnützigen Sammlungen zu attackieren. So habe beispielsweise die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (Enwi) als Anstalt öffentlichen Rechts insgesamt 149 Kindertagesstätten angeschrieben und verlangt, dass die dort stattfindenden Altpapiersammelaktionen eingestellt werden müssten, weil diese gegen geltendes Recht verstoßen würden.
Diese Argumentation und Aktion der Enwi bezeichnete die bvse-Justiziarin Manuela Hurst als "rechtlich mehr als zweifelhaft". Mit "hoheitlichem Anstrich" sollen hier Altpapiermengen in die Kommunalstrukturen gelenkt werden. "Das hat gar nichts mit der von Seiten kommunaler Unternehmen so oft zitierten Daseinsvorsorge zu tun", betont Hubert Neuhaus, vielmehr gehe es nur darum "Kasse zu machen" und sei es zu Lasten von Kindertagesstätten.
Er appellierte in diesem Zusammenhang an den Bundesgesetzgeber die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung wieder dahin gehend zu ändern, dass "gemeinnützige Sammlungen" wie nach geltender Rechtslage weiterhin möglich sind.





