Umsetzung der EU-Industrieemissionen-Richtlinie (IED)
Mit der Umsetzung der europäischen Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht ist eine Vielzahl von Änderungen für IED-Anlagen verbunden. So werden für diese regelmäßige Berichtspflichten und Umweltinspektionen eingeführt, die Anforderungen an den Stand der Technik werden konkretisiert und auch andere betriebliche Pflichten erweitern sich. Daneben sind auch für Nicht-IED-Anlagen neue Überwachungskonzepte der vollziehenden Behörden geplant.
Die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Änderungen hierzu, die vor allem das Bundes-Immissionsgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) betreffen, sind vom Gesetzgeber bereits verabschiedet.
Für betroffene Unternehmen ist es insofern ratsam, sich zeitnah und umfassend auf die Änderungen einzustellen. Das Seminar bietet Ihnen hierzu die Gelegenheit, sich ausführlich und praxisnah über die Fragen der Umsetzung der Vorgaben der IED in Ihren Betrieben zu informieren.
Themenschwerpunkte:
- IE-Richtlinie und Auswirkung der nationalen Umsetzung auf die mittelständisch geprägte Abfallbranche
- Änderungen im Genehmigungsverfahren, Anpassung der Genehmigungen, neue und erweiterte Berichts- und Überwachungspflichten
- Praktische Konsequenzen für die Betriebe (u.a. Stand der Anlagentechnik, Ausgangszustandsbericht)
Dozenten:
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch,
Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Karlsruhe;
Dr. Simon Meyer,
LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln
Gebühren:
Mitglieder bvse und bvse-Entsorgergemeinschaft: € 225,00;
Nicht-Mitglieder: € 290,00, jeweils zzgl. 19% MwSt.
Seminarort:
bvse-Bildungszentrum,
Hohe Straße 73,
53119 Bonn






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