Der Verband
Verbandsgremien
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des bvse. Sie nimmt die Wahl des Präsidiums vor, ist zuständig für die Genehmigung des Haushaltsplans und sie kann Satzungsänderungen vornehmen.
Präsidium
Das Präsidium leitet den Verband und beaufsichtigt die Geschäftsführung. Das Präsidium hat die Beschlüsse des Gesamtvorstandes auszuführen.
Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand ist das höchste Organ zwischen den Mitgliederversammlungen. Es setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums, den in den einzelnen Bundesländern gewählten Landesvorsitzenden, den Vorsitzenden der Fachverbände, den Vorsitzenden der Ausschüsse, einem Vertreter des Juniorenkreises, den von der Mitgliederversammlung ernannten "Ehrenpräsidenten" und "Ehrenmitgliedern" des Gesamtvorstandes.
Der Gesamtvorstand berät das Präsidium in allen wesentlichen Verbandsangelegenheiten, insbesondere für die Bildung von Fachvereinigungen und Ausschüssen. Er ist zuständig für die Beschlussfassung über und die Erledigungen von Angelegenheiten, soweit sie nicht vom Präsidium wahrgenommen oder der Mitgliederversammlung ausdrücklich zugewiesen sind. Der Gesamtvorstand ist zuständig für die Einstellung und Entlassung der Geschäftsführung. In dringenden, an sich der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegenden Angelegenheiten ist der Gesamtvorstand ermächtigt, selbständig vorläufige Entscheidungen zu treffen.
Geschäftsführung
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte des Verbandes wird eine ständige Geschäftsführung unterhalten. Die Geschäftsführung ist zur streng unparteiischen Führung der Verbandsgeschäfte verpflichtet. Sie nimmt an allen Sitzungen des Präsidiums, des Gesamtvorstandes, der Fachvorstände und Fachverbandssversammlungen, an der Mitgliederversammlung sowie an allen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil.
Schiedsgericht
Die Mitglieder unterwerfen sich hinsichtlich aller Streitigkeiten, die zwischen dem Bundesverband und einem Mitglied oder zwischen Mitgliedern untereinander aus den in § 4 der Satzung niedergelegten Mitgliedschaftspflichten entstehen, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Schiedsgerichtsbarkeit des Bundesverbandes.
Landesverbände
Die in einem Bundesland ansässigen Ordentlichen Mitglieder bilden einen Landesverband. Die Landesverbände vertreten in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung des Bundesverbandes die Interessen des bvse gegenüber Organen der Länder sowie Kommunen.
Fachverbände
Ordentliche Mitglieder des Verbandes, die in der Erfassung, Bearbeitung, Vermarktung, Verwertung und der umweltgerechten Beseitigung spezieller Abfälle tätig sind, können sich mit Zustimmung des Gesamtvorstandes in Fachverbänden zusammenschließen. Gegenwärtig bestehen folgende Fachverbände: Papierrecycling, Glasrecycling, Kunststoffrecycling, "Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling", Sonderabfallwirtschaft, "Altholz und Ersatzbrennstoffe" sowie Textilrecycling.
Im Fachverband Kunststoffrecycling haben sich darüber hinaus die Arbeitsgruppen Mischkunststoffe, PET-Recycling sowie Styrol und Copolymere konstituiert.
Ausschüsse
Zur Erledigung besonderer Aufgaben können durch das Präsidium oder den Gesamtvorstand Ausschüsse eingesetzt werden. Folgende Ausschüsse sind gegenwärtig eingerichtet: Kreislaufwirtschaft, Logistik und Technik, "Akten- und Datenträgervernichtung", Bioabfälle, Altöl und "Mineralische Abfälle und Stoffe".
Arbeit der Fachverbände und Ausschüsse im bvse mitgestalten
Wir wollen die Stärken unserer mittelständischen Unternehmen ausbauen und die Interessen der Branche wirksam nach außen vertreten. In den Vorstandsgremien der Fachverbände und in den Ausschüssen entwickeln Experten aus dem Verband gemeinsam mit Fachleuten aus den Mitgliedsunternehmen Strategien für die Zukunft und erarbeiten Lösungsvorschläge für aktuelle Fragestellungen. Die Gremien bestehen in der Regel aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter sowie mehreren Beisitzern und kooptierten Mitgliedern sowie Gästen. Mehr über die Möglichkeiten der Mitarbeit in den Fachverbänden und Ausschüssen erfahren Sie bei den jeweiligen Fachreferenten.





