- 26.-29.05. 2013 | BIR World Recycling Convention & Exhibition in Shanghai
- 04.06. 2013 | Landesversammlung Bremen/Niedersachsen
- 6./7.06.2013 | Fachtagung der Stadtreinigung Dresden
- 11./12.06. 2013 | 16. Internationaler Altkunststofftag in Bad Neuenahr
- 18.-19.06.2013 | eANV-Anwendertreffen in Magdeburg
- 27.06. 2013 | Seminar "Gefahrstoffe in der Praxis" in Bad Oeynhausen
- 05. - 07.09.2013 | recycling aktiv 2013 auf dem Baden-Airpark
- 18.07.2013 | Abfallwirtschaftliches Seminar zu Biogenen Reststoffen in München
- 26./27.09.2013 | bvse-Jahrestagung in Berlin
- 16./17.10.2013 | Branchenforum Schrott / E-Schrott in Frankfurt



31.10.2012
Kommission verklagt Italien erneut wegen illegaler Abfalldeponien und beantragt Geldbußen
Die Europäische Kommission verlangt von Italien, mehrere hundert illegale Abfalldeponien und unkontrollierte Müllkippen zu sanieren. Obwohl in dieser Sache bereits im April 2007 ein EuGH-Urteil erlassen wurde, existieren diese Probleme in fast allen italienischen Regionen weiterhin, und die eingeführten Maßnahmen reichen für eine langfristige Lösung nicht aus. Auf Anratenvon EU-Umweltkommissar Janez Potočnik hat die Kommission deshalb Italien erneut vor dem EuGH verklagt und beantragt, ein Bußgeld in Höhe von 56 Million EUR zu verhängen (28089,60 EUR pro Tag zwischen den Rechtsfällen) und nach dem Urteil zusätzlich so lange ein tägliches Zwangsgeld von 256819,20 EUR zu erheben, bis der Rechtsverstoß behoben ist.
Momentan müssen noch 255 Abfalldeponien – davon 16 mit gefährlichen Abfällen – saniert werden. Trotz der Zusagen der italienischen Behörden im Jahr 2007 sollen aber bis Ende 2012 erst 31 Deponien saniert sein. Ein vollständiger Zeitplan bis zum Abschluss der Arbeiten wurde nur für 132 der 255 Deponien präsentiert. Des Weiteren liegen der Kommission keine Nachweise vor, dass Italien ein ausreichendes Überwachungssystem aufgestellt hat, um zu vermeiden, dass neue illegale Deponien angelegt werden.
Nach Ergehen des vorherigen EuGH-Urteils übermittelte die Kommission im Februar 2008 ein Aufforderungsschreiben und anschließend, im Juni 2009, eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in denen erklärt wurde, dass der vom Gerichtshof festgestellte systematische und allgemeine Rechtsverstoß noch nicht behoben sei. Im Juni 2011 forderte die Kommission Italien auf, einen glaubwürdigen Zeitplan für die Sanierung aller beanstandeten Standorte innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorzulegen.
Es wurden zwar einige Fortschritte erreicht, jedoch ist es offenkundig, dass in nahezu allen italienischen Regionen Probleme weiterhin vorhanden sind. Dem EuGH-Urteil von 2007 wurde nicht nachgekommen, so dass die Kommission beschlossen hat, erneut gegen Italien zu klagen und die Verhängung von Bußgeldern zu beantragen.







