- 18.-19.06.2013 | eANV-Anwendertreffen in Magdeburg
- 26.06. 2013 | Landesversammlung Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
- 27.06. 2013 | "Gefahrstoffe in der Praxis" in Bad Oeynhausen
- 04.07.2013 | Umweltschutz, Abfallwirtschaft und Recycling in Südafrika, Bonn
- 05. - 07.09.2013 | recycling aktiv 2013 auf dem Baden-Airpark
- 08.07.2013 | Veranstaltung zum Grünbuch Kunststoffabfälle in Brüssel
- 18.07.2013 | Abfallwirtschaftliches Seminar zu Biogenen Reststoffen in München
- 11.-13.09.2013 | 18th International Congress for Battery Recycling ICBR 2013
- 26./27.09.2013 | bvse-Jahrestagung in Berlin
- 16./17.10.2013 | Branchenforum Schrott / E-Schrott in Frankfurt



10.02.2012
bvse: Kein Bußgeld für sichtbares A-Schild bei Leerfahrten
Bei Mitgliedsunternehmen des bvse ist es vereinzelt zur Erteilung von Bußgeldbescheiden gekommen, weil auch Leerfahrten mit aufgeklapptem A-Schild durchgeführt wurden. „Das ist bei den Mitgliedsunternehmen zu Recht auf Unverständnis gestoßen“, so bvse-Fachreferentin Birgit Guschall-Jaik.
Zur Klärung hat sich der bvse an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gewandt. Beide Institutionen teilten übereinstimmend mit, dass ein aufgeklapptes A-Schild, ohne dass tatsächlich Abfälle geladen sind, keine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit im Sinne des §69 Abs. 2 Nr. 13 KrWG darstellt. Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sei lediglich eine Verpflichtung für den Fall des Abfalltransportes zu entnehmen.
„Es ist zu hoffen, dass diese Information auch an die Vollzugsbehörden vor Ort weitergegeben wird und es zukünftig nicht mehr zu ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden kommt“, so Guschall-Jaik.
Das Schreiben der LAGA ist im Mitgliederbereich der bvse-Homepage abrufbar.







