- 18.-19.06.2013 | eANV-Anwendertreffen in Magdeburg
- 26.06. 2013 | Landesversammlung Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
- 27.06. 2013 | "Gefahrstoffe in der Praxis" in Bad Oeynhausen
- 04.07.2013 | Umweltschutz, Abfallwirtschaft und Recycling in Südafrika, Bonn
- 05. - 07.09.2013 | recycling aktiv 2013 auf dem Baden-Airpark
- 08.07.2013 | Veranstaltung zum Grünbuch Kunststoffabfälle in Brüssel
- 18.07.2013 | Abfallwirtschaftliches Seminar zu Biogenen Reststoffen in München
- 11.-13.09.2013 | 18th International Congress for Battery Recycling ICBR 2013
- 26./27.09.2013 | bvse-Jahrestagung in Berlin
- 16./17.10.2013 | Branchenforum Schrott / E-Schrott in Frankfurt



28.09.2012
De-Minimis: Förderanträge ab 1. Oktober beantragen
Mit dem Förderprogramm De-minimis, das das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) anbietet, werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
Die Antragsfrist zur Förderperiode 2013 beginnt am 01. Oktober 2012 und endet am 28. Februar 2013. Gegenüber der Verkehrsrundschau macht ein Sprecher der BAG zuletzt deutlich, dass für die Reihenfolge der eingegangenen De-Minimis-Förderanträge im Windhundverfahren nicht die Uhrzeit, sondern das Eingangsdatum ausschlaggebend sei.
Unvollständige Anträge sowie Anträge, die vor Beginn der Antragsfrist am 01.Oktober 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, werden nach Informationen des BAG nicht berücksichtigt.
Beantragte Maßnahmen können begonnen werden, nachdem der vollständige Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen ist, frühestens jedoch ab dem 01. Januar 2013. Die Anträge sind also vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12 t zGG) sein.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr







