28.08.2028

UBA-Studie: Quoten der Verpackungsverordnung haben Lenkungswirkung verloren

Neues Berechnungsmodell kann für mehr Ressourceneffizienz sorgen

Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit gültigen Quoten der Verpackungsverordnung ihre Lenkungswirkung verloren haben. Im Ergebnis schlagen die Autoren vor, die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Recyclingquoten zu verbreitern, was zwangsläufig zu einer Erhöhung der Recyclingquoten führen müsste.

Die Quoten beziehen sich gegenwärtig nämlich nur auf die lizenzierte Menge, die deutlich niedriger ist, als die tatsächlich gesammelten Verpackungen. Das Ergebnis: Je geringer der Lizenzierungsgrad, desto höher ist die Verwertungsquote.

Dies - so die Studie - konterkariere die Ziele der Kreislaufwirtschaft und der Verpackungsverordnung. Außerdem gibt es Anpassungsbedarf, wenn zukünftig tatsächlich eine einheitliche Erfassung von Wertstoffen aus Haushalten eingeführt werden sollten. Dann müssten die bestehenden Quoten ohnehin an neue Stoffströme – die stoffgleichen Nichtverpackungen – angepasst werden.

Die Studie analysiert deshalb die folgenden Fragen: Wie sehen künftige Quoten aus, die eine Lenkungswirkung hin zu mehr Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft entfalten? Wie müssen heutige Vorgaben weiterentwickelt werden, um stoffgleiche Nichtverpackungen mit einzubeziehen? Wie wird ihre Plausibilität, Transparenz und Vergleichbarkeit sichergestellt? Was ist künftig die richtige Bezugsgröße im Abfallgeschehen?

Dabei trat eine Reihe signifikanter Schwachstellen zu Tage: In der Sortierung werden die technischen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Das Marktgeschehen wird in erster Linie vom ökonomischen Wettbewerb bestimmt, was vielfach die Weiterentwicklung der Prozesse hemmt. Die Definition für Verbunde führt zu einer abstrakten Kennziffer mit geringem Bezug zu den Realprozessen, außerdem dazu, dass viele Verpackungen aus sehr unterschiedlichen Stoffen bestehen, was vielfach eine hochwertige Verwertung erschwert. Aus den vorgenannten Aspekten folgt, dass durch eine Optimierung des Entsorgungssystems signifikante Steigerungen der Ressourceneffizienz möglich sind.

Im Ergebnis macht die Studie Vorschläge für eine ressourceneffiziente Einbeziehung der stoffgleichen Nichtverpackungen, die Festsetzung von Quoten sowie für Ermittlung und Monitoring der künftigen Quotenvorgaben:

Einzelvorgaben an die Erfassung

Parameter

Summarischer Wertstoffinhalt der Sammelmenge x Lizenzmengenanteil (je E*a).

Praktische Nachweisgröße

Summe der (einwohnerspezifischen) Massen der aus dem Sammelgemisch erzeugten Wertstofffrak-tionen bei Einhaltung der Vorgaben an die Verwertungszuführung.

Höhe der Vorgabe

Sollwert > (einwohnerspezifischer) Vorjahreswert mit einem Startwert von min. 22 kg/E* a.

Behelfsweise kann die Einhaltung einer Erfassungsquote in Höhe von mindestens 70 % nachgewiesen werden.

Einzelvorgaben an die Verwertungszuführung

Parameter

Spezifisches Wertstoffausbringen; Praktischer Nachweis nach vereinfachter Methodik.

Dividend

Masse der zugeführten spezifischen Wertstofffraktionen im Eingang der Verwertung (vorbehaltlich Eignungsnachweis).

Divisor (Bezugsgröße)

Dividend zuzgl. korrespondierende Wertstoffinhalte in Sortierresten.

Höhe der Quote (Startwerte)

Fe-Metalle: 95 % (stofflich)

NE-Metalle: 72 % (stofflich)

Kunststoffbeschichtete Kartonverpackungen: 80
% (stofflich)

Kunststoffe: 90 % (gesamt) / davon 60 % werkstofflich13

Die Studie „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten für Wertstoffe. Sammel- und Verwertungsquoten für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ wurde unter Beteiligung des Öko-Instituts sowie der Aachener HTP GmbH & Co KG durchgeführt. Sie wurde im Mai 2012 abgeschlossen, im August 2012 veröffentlich und steht zum Download bereit.

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