08.10.2012

Landesabfallwirtschaftsplan für Thüringen aktualisiert: Wiederverwertung hat Vorrang

Erfurt. Im vergangenen Monat ist der aktualisierte Abfallwirtschaftsplan für Thüringen veröffentlicht worden. Er schreibt fest, dass die Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor ihrer Beseitigung hat und betont, dass die getrennte Erfassung verwertbarer Abfälle gegenwärtig die beste Voraussetzung für deren stoffliche Verwertung ist.

Mit der Weiterentwicklung der Sortiertechniken sind nach der thüringischen Abfallwirtschaftsplanung zwar auch andere Erfassungswege denkbar. Eine Änderung bewährter Formen der Getrenntsammlung verwertbarer Abfälle sollte jedoch nur erfolgen, wenn davon tatsächlich Verbesserungen zu erwarten sind.

Die Kommunen sollen die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte so organisieren, dass Beraubungen weitestgehend verhindert werden. Dies könn,e neben der Erfassung auf Wertstoffhöfen, vor allem durch eine möglichst kostenarme Abholung auf Abruf, anstelle einer turnusmäßigen Abfuhr zu festen Terminen, erreicht werden.

Das Land fordert die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger außerdem auf, die ihnen überlassenen Bio- und Grünabfälle grundsätzlich getrennt von anderen Abfallarten zu sammeln und einer Verwertung zu zuführen. Insbesondere die Erfassung der Grünabfälle solle durch geeignete Maßnahmen weiter verbessert werden.

In Thüringen wird es, anders als etwa in Nordrhein-Westfalen, keine Festlegung der Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen geben. „Thüringen verfügt über ein gut ausgebautes System der Abfallentsorgung, das im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen flexibel gestaltet werden kann. Ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit – wie ihn manche anderen Bundesländer vornehmen – findet in Thüringen nicht statt“, sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz anlässlich der Veröffentlichung des aktualisierten Landesabfallwirtschaftsplanes.

Der überarbeitete Plan führt die bisherigen Teilpläne für besonders überwachungsbedürftige Abfälle und für Siedlungsabfälle zusammen. Der Plan beinhaltet Statistiken zum Aufkommen der einzelnen Abfallarten in den vergangenen Jahren und prognostiziert zukünftig anfallende Mengen. Darauf aufbauend werden die erforderlichen Anlagenkapazitäten berechnet. Die Berechnung künftiger Mengen von Siedlungsabfällen basiert auf den prognostizierten Mengen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Derzeit gibt es in Thüringen fünf Anlagen zur Behandlung von Hausmüll, zudem werden drei Anlagen in Sachsen-Anhalt genutzt. Behandelte Abfälle werden in Thüringen auf neun Hausmülldeponien abgelagert. „Die Entsorgung der im Freistaat anfallenden Abfälle ist sicher“, sagte Reinholz.

Je nachdem, wie sich das Bundesrecht entwickelt, könnten sich die Entsorgungswege von Bau- und Abbruchabfällen ändern. Der Thüringer Umweltminister hat daher eine Deponiekonzeption in Auftrag gegeben, um flexibel auf mögliche Änderungen reagieren zu können. „Auch künftig anfallende Bauabfälle, die aus bestimmten Gründen nicht verwertet werden können, müssen entsorgt werden können“, so Reinholz. Noch wichtiger sei aber, einen möglichst hohen Anteil von Bauabfällen wiederzuverwerten. Bauprojekte der öffentlichen Hand sollten hier beispielhaft vorangehen.

Der fortgeschriebene Landesabfallwirtschaftsplan Thüringen wurde am 9. Juli 2012 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und steht zum Download bereit:
 
Landesabfallwirtschaftsplan für Thüringen
 

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