07.11.2012

Nachrüstung mit Partikelfiltern kann weiterhin finanziell gefördert werden

Bundesumweltministerium passt Förderrichtlinie an

Das laufende Förderprogramm zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erfreut sich großer Nachfrage. Es zeichnet sich ab, dass die Fördermittel für 2012, mit denen rund 90.000 Fahrzeuge nachgerüstet werden können, bald voll ausgeschöpft sind. Durch eine Anpassung der zugehörigen Förderrichtlinie stellt das Bundesumweltministerium sicher, dass Nachrüstungen bis einschließlich 31. Dezember 2013 gefördert werden können.

Dadurch können auch nach Ausschöpfung der für das Haushaltsjahr 2012 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen Euro weiterhin Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Entsprechende Bewilligungen werden vom BAFA unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass im Bundeshaushalt 2013 veranschlagte Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Auszahlung erfolgt dann nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2013.

Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und zu denen Anträge bis zum Ablauf des 15. Februar 2013 beim BAFA eingehen, beträgt der Fördersatz unverändert 330 Euro. Für Nachrüstungen, die im Jahr 2013 durchgeführt  werden, beträgt der Fördersatz 260 Euro. Die Anzahl der geförderten Nachrüstungen wird durch die in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 veranschlagten Haushaltsmittel begrenzt.

Weiterführende Links:

- Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Partikelfiltern

- Themenliste zu Dieselruß und Partikelfilter

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