EU-Abfallrahmenrichtlinie

bvse: Einigung des EU-Umweltministerrates setzt richtige Zeichen

Vorrang der stofflichen Verwertung festgeschrieben

Die politische Einigung des EU-Umweltrates über die Abfallrahmenrichtlinie ist nach Auffassung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. als Erfolg der Deutschen Präsidentschaft und des zuständigen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel zu werten. Nach den Worten von bvse-Präsident Burkhard Landers stellt die Einigung „eine gute Ausgangsbasis" für die weiteren Beratungen im Europäischen Parlament dar.

Aus Sicht des bvse sei besonders hervorzuheben, dass die fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) jetzt von allen EU-Mitgliedstaaten als „wichtige Leitlinie" akzeptiert sei. Richtig sei auch, dass diese Hierarchie der stofflichen Verwertung einen klaren Vorrang einräume, ohne dass aus ideologischen Gründen die Tür für eine sinnvolle „thermische Verwertung" zugeschlagen werde.

„Es ist außerordentlich erfreulich, dass erstmals allgemeine Getrennthaltungsvorschriften in den Richtlinientext aufgenommen und punktuell für gefährliche Abfälle, Altöle und Bioabfälle sogar festgeschrieben worden sind", betonte Landers. Allerdings hätte sich der bvse hier konkretere Vorgaben gewünscht. Nur mit Hilfe substantieller Vorgaben könne „der Einstieg in eine europäische Recyclinggemeinschaft" geschafft werden.

Als Wermutstropfen bezeichnete es der bvse-Präsident, dass bei den Bestimmungen über das Ende der Abfalleigenschaft keine klare Abgrenzung zu REACh gelungen sei. „Wir wünschen uns sehr, dass dies in den weiteren Beratungen im Parlament noch erreicht werden kann", so Burkhard Landers.

 

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