bvse-Fachverband Textilrecycling fordert Entschlossenheit beim Vorgehen gegen illegale Container
Immer häufiger werden Sammelcontainer ohne Genehmigung in Städten und Gemeinden aufgestellt. Die Aufsteller sind kaum zu identifizieren, da der einzige Hinweis auf den Eigentümer meist nur eine Mobilfunknummer ist. Wer dahinter steckt, bleibt viel zu oft im Dunkeln und nach einigen Tagen oder auch teilweise erst nach Wochen verschwinden die Container wieder an einen anderen Standort. Wie die gesammelten Textilien verwertet werden und ob dabei die gesetzlichen Anforderungen beachtet werden, ist für die Kommunen nicht nachvollziehbar. Eine drängende Frage, mit denen sich der bvse-Fachverband Textilrecycling in den nächsten Wochen befassen will ist daher, wie künftig der illegalen Aufstellung von Altkleidercontainern entgegengewirkt werden kann.
Illegale Altkleidercontainer auf Kosten der ordentlichen Sammler
Die Folgen illegal aufgestellter Container sind gravierend, wie Michael Sigloch, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Textilrecycling zu berichten weiß: „Den fach- und sachgerecht arbeitenden Sammlern, die den ordentlichen Genehmigungsweg einhalten sowie eine schadlose Sammlung und Verwertung garantieren, wird der Zustrom an verwertbaren Materialien durch den „Containerwildwuchs“ regelrecht abgegraben.“
Damit gehen nicht nur den gewerblichen Sammlern, sondern auch den gemeinnützigen Organisationen, für die die Mitgliedsunternehmen des bvse oftmals tätig sind, brauchbare Alttextilien verloren. Sigloch: „Die Dreistigkeit der illegalen Aufsteller kennt dabei oft keine Grenzen: Immer wieder berichten die bvse-Mitgliedsunternehmen, dass illegale Container direkt neben den eigenen Containern aufgestellt werden. Werden diese dann nach kurzer Zeit wieder abtransportiert, bleiben unbrauchbare Abfälle und Textilien zurück oder landen sogar in den legalen Containern. Für die bvse-Mitgliedsunternehmen ist das doppelt schmerzhaft: Verwertbare Textilien werden abgegriffen und die teure Entsorgung der Restmaterialien bleibt an ihnen hängen.“
Kommunen in der Pflicht
Der bvse-Fachverband Textilrecycling sieht hier die Kommunen in der Pflicht. „Städte und Gemeinden müssen strenger auf die Einhaltung der Genehmigungsverfahren achten und bei illegalen Containern auf öffentlichen Grundstücken energisch einschreiten“, fordert Sigloch, der den Kommunen zudem die Zusammenarbeit anbietet, wenn es darum geht, Konzepte für eine fachgerechte Alttextilsammlung in einer Kommune zu erarbeiten. „Von den Anforderungen an Transparenz, denen sich der Fachverband Textilrecycling verpflichtet fühlt, könnten auch die Kommunen bei der Wahl eines Sammelpartners profitieren“, betont der bvse-Fachverbandsvorsitzende.




